Anfrage  der SPD-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung Nauen am 23.04.2018

Veröffentlicht am 06.04.2018 in Kommunalpolitik

Klärung der Nutzungsmöglichkeiten des Kienberger Sportverein 1924 e.V. an der Sportanlage (Gebäude und Sportaußenanlagen sowie Nebenflächen) in Kienberg

 

Mitglieder unserer Fraktion wurden darüber informiert, dass es Unstimmigkeiten im Hinblick auf Nutzungsmöglichkeiten des Kienberger Sportvereins 1924 e.V. an den stadteigenen Sportanlagen gibt.

Uns wurde folgender Sachverhalt dargestellt:

Mit Vertrag vom 21.05.2010 zwischen dem Sportverein Kienberg 1924 e.V. und der Stadt Nauen sei geregelt worden, dass der Verein die vertraglich benannte Sportanlage bestehend aus Gebäude, Sportanlagen sowie Nebenflächen, die im Eigentum der Stadt Nauen stehen, nutzen könne. Weiterhin sei vertraglich geregelt, dass der Verein auch die Fremdnutzung durch andere Kienberger Vereine anzustreben habe (ggf. mit finanziellem Ausgleich des Fremdnutzers).

Dafür seien dem Verein unterschiedliche Verpflichtungen übertragen worden (Instandhaltung, bauliche Unterhaltung, Reinigung, Führung eines Nutzungsbuches, Tragen der Nebenkosten wie Strom, Wasser etc.). Es wurde aber auch eine Bezuschussung von 6.000€ jährlich bewilligt.

Den vertraglich benannten Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag könne der Kienberger Sportverein nicht nachkommen. Dafür wurden folgende Gründe angeführt:

Einen Monat vor Abschluss des oben benannten Vertrages sei ein weiterer Nutzungsvertrag zwischen dem Kienberger Sportverein und dem Kienberger Freizeitverein geschlossen worden. Dieser Vertrag erlaube es dem Freizeitverein, die benannten Räumlichkeiten unentgeltlich zu nutzen, was auch mehrmals wöchentlich geschähe. Weiterhin entscheide über die Vergabe der Räumlichkeiten ein im Vertrag namentlich benannter „Sportsfreund“. Dieser übe auch alle sonstigen Rechte aus, die unter Zugrundelegung des Vertrages der Stadt mit dem Sportverein eigentlich bei dem Sportverein liegen müssten. So  entscheidet er über die Vermietung des Raumes und leitet auch die Mieteinnahmen an der Sportverein weiter. Weiterhin seien dringende Reparaturen, die zur Instandhaltung des Objektes erforderlich sind (Reparatur der Heizung), am Widerspruch des Genannten gescheitert. Dies ebenso wie der Austausch der Schließzylinder der Zugangstüren, was auf Grund mehrmaliger Einbrüche erforderlich sei.

Zu diesem Sachverhalt habe es auch schon Gespräche des Sportvereins mit dem Bürgermeister im Februar dieses Jahres gegeben, die in der Sache aber nicht zu einer Schlichtung haben führen können.

Dieser Sachverhaltsdarstellung folgend, hat es den Anschein, dass der Kienberger Sportverein zwar sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Stadt trägt, seinerseits aber kaum eigenständige Nutzungsrechte wahrnehmen kann. Weiterhin ist unter den erläuterten Umständen eine Vertragserfüllung im Hinblick auf die bauliche Unterhaltung und Instandhaltung durch den Verein unnötig erschwert, wenn nicht sogar unmöglich zu erfüllen.

Das kann nicht im Sinne der Stadt Nauen sein.

Daher bitten wir um eine Darstellung und Erläuterung des Sachverhaltes in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Nauen am 23.04.2018. Soweit erforderlich kann hierfür ein eigener Tagesordnungspunkt aufgerufen werden. Hilfsweise halten wir eine Klärung im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Anfragen der Mitglieder der SVV“ für vertretbar.

Wir bitten weiterhin um Einladung des Vorstandes des Kienberger Sportvereins sowie Einladung des Vorstandes des Kienberger Freizeitvereins e.V.

Oliver Kratzsch

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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