Statement der SPD-Fraktion in der StVV Nauen zu den geplanten Einschränkungen der Leistungen des Standesamtes

Veröffentlicht am 05.10.2018 in Allgemein

Wie presseöffentlich zu erfahren war, will die Stadt Nauen die Möglichkeit der Eheschließungen in der Stadt und den Außenstellen des Standesamtes im Schloss Ribbeck und auf dem Landgut Stober erheblich einschränken. „ Diese Maßnahme schwächt die touristischen Leuchttürme der Stadt, schadet nachhaltig dem mittlerweile guten Ruf des Standesamtes und ist so nicht hinnehmbar!“ so der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Oliver Kratzsch. Die SPD Fraktion erfuhr erstmals in der Sitzung des Ordnungsausschusses von den geplanten Maßnahmen, weitere schriftliche Nachfragen nach Details der Arbeitsmehrbelastung der Mitarbeiter bleiben bisher unbeantwortet.

 

Gerade die gestiegene Anfrage nach Trauungen in den Außenstellen Ribbeck und Groß Behnitz zeigt, die Beliebtheit dieser wunderschönen Orte in der Stadt Nauen. Es ist aber auch festzustellen, dass mit den Einschränkungen der Trauungen für die Nebenstellen ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust einhergeht. Insbesondere gilt dies für das Schloss Ribbeck, welches mit viel Engagement und Haushaltsmitteln des Landkreises Havelland zu dem gemacht wurde was es heute ist.

Die Trauungen am Ort der anschließenden Hochzeitsfeier durchführen zu können, zeichnet ja eben gerade den schönsten Tag im Leben frisch vermählter Eheleute aus und muss für alle weiterhin möglich sein.

„Die Verwaltung macht es sich aus meiner Sicht zu einfach indem Angebote schlicht gestrichen werden“ so Kratzsch weiter. „Es erschließt sich mir bisher nicht, ob tatsächlich alle Möglichkeiten der internen Aufgabenverteilung z.B. durch Organisationsuntersuchungen geprüft wurden. Es wären aus meiner Sicht auch Modelle der interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Landkreises denkbar“. 

 

Bei der interkommunalen Zusammenarbeit können sich Kommunen insbesondere im Bereich des Personenstandswesens gegenseitig unterstützen und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung Aufgaben an andere Aufgabenträger übertragen. Auch kleine Ämter und Gemeinden müssen zur Absicherung von Vertretungszeiten mindestens 2 Standesbeamte bestellen. Ob diese in allen Ämtern und Gemeinden des Landkreises gleich ausgelastet sind, gilt es zu prüfen, bevor solch drastische Schritte angekündigt werden.

Bei der interkommunalen Zusammenarbeit kann die Stadt offiziell weiterhin die Aufgabe erfüllen, man könne so den schwer erarbeiteten „guten Ruf“ des Standesamtes der Stadt erhalten und macht die touristischen Highlights der Stadt auch über ihre Grenzen hinaus weiterhin bekannt.

 

 

 

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